
IDV-Experten
Die IDV - Satzung bestimmt in ihrem Artikel 18
„...Die deutschsprachigen Länder, die den IDV in seiner Arbeit unterstützen, können durch nicht stimmberechtigte Experten im Vorstand vertreten sein. „
Gemäß Artikel 18 kann der IDV – Vorstand Experten zur Beratung zuziehen.
In Erfüllung seiner Satzung handelt er demgemäß seit Beginn seiner Tätigkeit. Ständige Experten werden von den Deutschlehrerverbänden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz seit 1993 zu den Vorstandssitzungen zugezogen. Vorstandssitzungen finden in der Regel zweimal jährlich, je eine im Frühjahr und im Herbst, statt.
Bestellung der Experten
Die nationalen Mitgliedsverbände ernennen und entsenden eine Person in den IDV - Vorstand.
Stimmberechtigung
IDV- Experten sind im IDV- Vorstand nicht stimmberechtigt.
Aufgaben
IDV- Experten beraten den IDV- Vorstand in allen Angelegenheiten, die ihre Länder betreffen.
IDV- Experten informieren den IDV – Vorstand über sprachenpolitische Absichten und Entscheidungen ihrer jeweiligen Länder. Sie garantieren den Informationsfluss zwischen dem IDV – Vorstand und den Mitgliedsverbänden in D –A- CH sowie zu relevanten Gremien ihres eigenen Landes.
Sie stellen den Kontakt zu Funktionsträgern für sprachenpolitische und –praktische Fragen ihrer jeweiligen Länder her.
Sie unterstützen den IDV bei der Initiierung und Supervision von Veranstaltungen, die der IDV für seine Mitgliedsverbände auf dem Gebiet der deutschsprachigen Länder anbietet. Dies sind im Besonderen die IDTs, die DACHL- Seminare und die Arbeitstreffen.
Experten setzen sich bei in Frage kommenden Stellen ihrer Länder für eine angemessene finanzielle Unterstützung der Tätigkeit des IDV ein.
Die jeweiligen nationalen Mitgliedsverbände tragen die aus Reise- und Aufenthalt entstehenden Kosten.
Brigitte Sorger (Expertin Österreich)
Knuth Noke (Experte Deutschland)
Peter Sauter (Experte Schweiz)

