Der Internationale Deutschlehrerverband

Generalsekretär/in des IDV

Die IDV - Satzung bestimmt in ihrem Art. 30

"Der Generalsekretär/die Generalsekretärin führt die administrativen Geschäfte, leitet das Sekretariat, und ist verantwortlich für die Protokollführung."

Wahl zum Generalsekretär/ zur Generalsekretärin

IDV –Generalsekretäre werden von den IDV- Verbandsvertretern in der Vertreterversammlung für die jeweils folgende Funktionsperiode gewählt.  Sowohl der Vorstand als auch die Mitgliedsverbände sind vorschlagsberechtigt. Es entscheidet die Mehrheit der anwesenden Stimmen. Eine Person darf dem Vorstand maximal 12 Jahre angehören.

Stimmberechtigung

IDV- Generalsekretäre sind im IDV- Vorstand und in der Vertreterversammlung stimmberechtigt.

Aufgabenbeschreibung

In seiner/ihrer Aufgabe als Generalsekretär/Generalsekretärin erfüllt die für die Amtsperiode von vier Jahren gewählte Person folgende Aufgaben erfüllen:

  • Er/sie unterstützt den Präsidenten/die Präsidentin bei der Vorbereitung der Vorstandssitzungen.

  • Er/sie nimmt regelmäßig an den Sitzungen des IDV-Vorstandes teil. Er/sie begleitet diese konstruktiv und ist verantwortlich dafür, dass die Diskussionsergebnisse in einem Protokoll festgehalten werden.

  • Er/sie leitet die gutgeheißenen Protokolle an die Mitgliedsverbände, an Ehrenmitglieder und Vorstandsmitglieder der vorangegangenen Periode weiter (seit 2002 über die Leitseite)

  • Er/sie pflegt regelmäßig Kontakte mit Mitgliedsverbänden und einzelnen Mitgliedern weltweit

  • Er/sie vermittelt Informationen über laufende Aktivitäten des IDV-Vorstandes in regelmäßigen Info-Briefen an die Mitgliedsverbände (Verbandsgeschäfte, Trinationale Landeskunde-Seminare, Tagungen, Stipendien etc)

  • Er/sie sammelt Informationen über laufende Aktivitäten der Mitgliedsverbände und informiert darüber den IDV- Vorstand

  • Er/sie motiviert Mitgliedsverbände benachbarter Regionen zur Zusammenarbeit innerhalb des IDV

  • Er/sie beantwortet fachliche und organisatorische Anfragen der Mitgliedsverbände  oder verweist sie an entsprechende Stellen / Adressen weiter

  • Er/sie kooperiert mit der IDV–Schriftleitung bezüglich der laufenden Ergänzung und Aktualisierung der Mailingliste

  • Er/sie hält Kontakt zu antragstellenden Deutschlehrerverbänden:  informiert Neubewerber um die IDV-Mitgliedschaft über die Bedingungen für die Aufnahme in den IDV und unterstützt sie nach Bedarf bei der Einbringung der nötigen Unterlagen

  • Er/sie bereitet gemeinsam mit dem Vorstand Vertreterversammlungen vor, beruft diese ein, nimmt an diesen konstruktiv teil und ist für die Protokollierung der Ergebnisse verantwortlich.

  • Er/sie vertritt den IDV bei Veranstaltungen, wenn er/sie vom Vorstand delegiert wird.

  • Er/sie übernimmt besondere Aufgaben bei Verbandsveranstaltungen:  z.B. bei Arbeitstreffen, auf IDT’s: Workshops vorbereiten und leiten, bei der Planung und Organisation der Veranstaltungen aktiv mitwirken u.ä.

Die Generalsekretärin/der Generalsekretär arbeitet ehrenamtlich. Der IDV trägt die aus Reise und Aufenthalt anlässlich von Vorstandssitzungen und anderer Tätigkeiten im Auftrag des IDV –Vorstandes entstehenden Kosten. (z. B. IDT – Teilnahme).

 

Alina Dorota Jarzabek (Polen)