
Präsident/in des IDV
Die IDV - Satzung bestimmt in ihrem Art. 30
„Der Präsident/die Präsidentin leitet den Verband und vertritt ihn im Rechtsverkehr und repräsentiert ihn Dritten gegenüber.“
Wahl zum Präsidenten/zur Präsidentin des IDV
IDV-PräsidentInnen werden von den IDV-Verbandsvertretern in der Vertreterversammlung für die jeweils folgende Funktionsperiode gewählt. Sowohl der Vorstand als auch die Mitgliedsverbände sind vorschlagsberechtigt. Es entscheidet die Mehrheit der anwesenden Stimmen. Eine Person darf dem Vorstand maximal 12 Jahre angehören.
Stimmberechtigung
IDV-PräsidentInnen sind im IDV-Vorstand stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Präsidenten/der Präsidentin. In der Vertreterversammlung stimmen sie nur bei geheimer Abstimmung ab, in offener Abstimmung nur bei Stimmengleichheit.
Aufgaben
Er/sie
leitet den Verband und den Vorstand des
IDV
vertritt den Verband nach außen
vertritt ihn im Rechtsverkehr sowie als
Repräsentant/Repräsentantin Dritten gegenüber
pflegt regelmäßig Kontakte und Beziehungen
zu wichtigen deutschsprachigen Institutionen
verhandelt mit offiziellen Institutionen
deutschsprachiger Länder, arbeitet mit Institutionen und
Organisationen für die deutsche Sprache im In- und Ausland
zusammen
schreibt Grußbotschaften und hält
Grußansprachen zu wichtigen Anlässen innerhalb und außerhalb des
IDV
stellt Kontakte zu (neuen) Verbänden her
initiiert Projekte, verfolgt deren
Entwicklung und achtet darauf, dass die im Sinne des IDV
durchgeführt werden
überwacht gemeinsam mit dem Vorstand die
satzungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen des IDV
beruft die Vorstandssitzungen und
Vertreterversammlungen ein und leitet sie.
Aufgaben bei Vorstandssitzungen
Er/sie
beruft die Vorstandssitzungen ein,
legt die Tagesordnung der
Vorstandssitzungen fest,
eröffnet und leitet die
Vorstandssitzungen,
sorgt für die Einhaltung des Dekorums und
den zügigen und ergebnisorientierten Ablauf der Sitzungen.
unterstützt und kontrolliert die
Erledigung der den einzelnen Mitgliedern der Vorstandes
übertragenen Aufgaben.
Aufgaben bei der Vertreterversammlung
Er/sie
eröffnet, leitet und schließt die
Versammlung.
unterbreitet der Versammlung die
Tagesordnung und gibt ihr Gelegenheit, die Reihenfolge der
Tagesordnung zu ändern.
sorgt für die Einhaltung des Dekorums und
den zügigen Ablauf der Sitzungen.
lässt die Anzahl der Stimmberechtigten
feststellen und stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung
fest.
veranlasst die Wahl von
Stimmenzähler/Stimmenzählerinnen.
legt der Vertreterversammlung den
Tätigkeitsbericht der zwei abgelaufenen Geschäftsjahre vor,
legt der Versammlung den Kassenbericht des
Schatzmeisters/der Schatzmeisterin zur Genehmigung durch die
Versammlung vor.
verliest Mitteilungen und berichtet über
laufende Angelegenheiten.
beantwortet Anfragen oder leitet sie an
die dafür zuständigen Vorstandsmitglieder weiter.
nimmt Vorschläge entgegen und unterbreitet
sie der Versammlung.
steht in Verbindung zum Wahlkomitee,
eröffnet und leitet die Abstimmungen,
stellt das Abstimmungsergebnis fest und führt im Zweifelsfall
eine Gegenprobe durch.
entscheidet über die Auslegung der
Geschäftsordnung.
hat die Befugnis, Redner oder Rednerinnen,
die vom Beratungsgegenstand abschweifen, auf die Sache zu
verweisen.
hat die Befugnis, eine kurze Unterbrechung
der Sitzung anzuordnen.
Der Präsident/die Präsidentin nimmt in der
Regel an der Diskussion nicht teil, kann sich aber auf die
Rednerliste setzen lassen und sich zur Sache äußern
stimmt nur bei geheimer Abstimmung ab, in
offener Abstimmung nur bei Stimmengleichheit.
Die Präsidentin/der Präsident arbeitet ehrenamtlich. Der IDV trägt die aus Reise und Aufenthalt anlässlich von Vorstandssitzungen und anderen Tätigkeiten im Auftrag des IDV-Vorstandes entstehenden Kosten. (z. B. IDT-Teilnahme), soweit diese nicht von Länderverbänden getragen werden.
Helena Hanuljakova (Slowakei)

