Der Internationale Deutschlehrerverband

Vizepräsident/in des IDV

Die IDV - Satzung bestimmt in ihrem Art. 30

„Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin vertritt den Präsidenten/die Präsidentin im Verhinderungsfall desselben/ derselben. Falls der Präsident/die Präsidentin vorzeitig ausscheidet, übernimmt er/sie bis zur Neuwahl dessen/deren Aufgaben und Pflichten. Er/sie pflegt insbesondere den Kontakt mit internationalen Organisationen.. „

Wahl zur Vizepräsidentin/ zum Vizepräsidenten des IDV

IDV-VizepräsidentInnen werden von den IDV-VerbandsvertreterInnen in der Vertreterversammlung für die jeweils folgende Funktionsperiode gewählt.  Sowohl der Vorstand als auch die Mitgliedsverbände sind vorschlagsberechtigt. Es entscheidet die Mehrheit der anwesenden Stimmen. Eine Person darf dem Vorstand maximal 12 Jahre angehören.

Stimmberechtigung

IDV-VizepräsidentInnen sind im IDV-Vorstand und in der Vertreterversammlung stimmberechtigt.

Aufgaben

  • Der Vizepräsident/ die Vizepräsidentin arbeitet in laufenden Geschäften eng mit dem Präsidenten/ der Präsidentin zusammen.

  • Neben der  in der Satzung festgeschriebenen Vertretung des Präsidenten/der Präsidentin im Verhinderungsfalle pflegt der Vizepräsident/die Vizepräsidentin Kontakte mit internationalen Organisationen (Zur  Zeit bestehen Kontakte zwischen dem IDV und der F.I.P.L.V. sowie der IVG).

  • Dazu nimmt er/sie in Absprache mit dem IDV-Vorstand an internationalen Treffen teil, vertritt dort die Interessen des IDV, berichtet über dessen Aktivitäten und ist verantwortlich für den Austausch relevanter Dokumente.

  • Er/sie erfüllt jede andere Aufgabe, die ihm vom Verbandsvorstand übertragen wird.

Die Vizepräsidentin/der Vizepräsident arbeitet ehrenamtlich. Der IDV trägt die aus Reise und Aufenthalt anlässlich von Vorstandssitzungen und anderen Tätigkeiten im Auftrag des IDV-Vorstandes entstehenden Kosten. (z. B. IDT-Teilnahme), soweit diese nicht von Länderverbänden getragen werden. 

Lucka Pristavec (Slowenien)