Der Internationale Deutschlehrerverband

Vertreterversammlung 2009

 

Ankündigung der

18. Vertreterversammlung

 

des Internationalen Deutschlehrerverbandes

in Jena, Deutschland

 

Termin:

2. August 2009, 9 – 17 Uhr

8. August 2009, 14 – 17 Uhr

 

Die XIV. Internationale Tagung der Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer 2009 in Jena und damit auch die. 18. Vertreterversammlung des IDV stehen vor der Tür. Bei der Vertreterversammlung wird ein neuer IDV-Vorstand von den Delegierten der Deutschlehrerverbände für vier Jahre gewählt. Kandidaturen für alle Vorstandsfunktionen sind willkommen, wobei die Posten der Präsidentin und der Vizepräsidentin neu besetzt werden müssen.

 

Die IDV-Vorstand wenden sich an alle Deutschlehrerverbände mit der Bitte, geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten für die nächste Amtsperiode zu suchen. Vom Verband unterstützte Kandidat/innen müssen das Formblatt Erklärung zur Kandidatur und die zusätzlichen Informationen bis spätestens 31. Januar 2009 an die Generalsekretärin mailen (jarzabek@deutsch.info.pl oder alina.jarzabek@uwm.edu.pl).

 

Nachstehend vier wichtige Informationen bereits im Zeichen der Vorbereitung für die Vertreterversammlung:

1.

Laut Satzung (Art. 19) haben sämtliche IDV-Mitgliedsverbände das Recht, Anträge zu stellen, die „die Tätigkeit und die Organisation des IDV betreffen.“

Diese Anträge müssen spätestens 6 Monate vor der Vertreterversammlung (bis 31. Januar 2009) bei der Generalsekretärin eingegangen sein.

2.

Beitrittsanträge

Verbände, die eine Aufnahme in den IDV beantragen, müssen ihre Anträge spätestens 6 Monate vor der Vertreterversammlung (bis 31. Januar 2009) bei der Generalsekretärin vorlegen.  (Art. 9.1).

Ich bitte alle Mitgliedsverbände des IDV, ihnen bekannte Deutschlehrerverbände, die einen Mitgliedsantrag stellen möchten, auf diese Satzungsbestimmung aufmerksam zu machen.

3.

Da die Amtsperiode des 2005 gewählten Vorstandes 2009 abläuft, sollen ein halbes Jahr vor der Vertreterversammlung (bis 31. Januar 2009) begründete Kandidatenvorschläge für die Vorstandswahlen an die Generalsekretärin eingereicht werden.

„Jeder Kandidat/Jede Kandidatin muss für wenigstens eine, kann aber für mehrere Funktionen vorgeschlagen werden.“

Es dürfen nur solche Personen vorgeschlagen werden, die einem Mitgliedsverband des IDV angehören. Die Kandidaten/Kandidatinnen müssen ihren ständigen Wohnsitz in dem Land haben, in dem der Mitgliedsverband, dem sie angehören, seinen Sitz hat. Gemäss Art. 1, Alinea 1.2 der Wahlordnung können Mitglieder von IDV-Mitgliedsverbänden, die ihren Sitz in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz haben, nicht gewählt werden.

Die vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen haben ihre Bereitschaft zur Übernahme der vorgeschlagenen Funktionen zu erklären und zu versichern, dass sie sich über die ihnen im Fall der Wahl zufallenden Aufgaben und Pflichten informiert haben und dass sie jederzeit in der Lage sind, diese ungehindert wahrzunehmen. Sie haben ausserdem eine Erklärung des Mitgliedsverbandes, dem sie angehören, vorzulegen, die die Unterstützung durch den eigenen Verband bestätigt.“ (Wahlordnung Art. 1.3).

4.

Die Generalsekretärin wenden sich an alle Mitgliedsverbände, von ihrem Recht laut IDV-Satzung (Art. 19) Gebrauch zu machen, und ihr bis zum 31. Januar 2009 die Anträge und Vorschläge zuzuleiten.

 

IDV-Stipendien

 

Bezüglich der Stipendien für die XIV. IDT in Jena hat der IDV-Vorstand auf seiner Sitzung im Oktober 2008 in Brixen beschlossen, folgende Stipendien zu vergeben:

a.    Vertreterentschädigungen + Reisekostenzuschüsse

b.    Basisstipendien

c.    Vollstipendien

 

Der Vorstand war bemüht, durch die Zuteilung von einer Vertreterentschädigung und eines Reisekostenzuschusses an alle Länder sicherzustellen, dass an der wichtigen Vertreterversammlung 2009 in Jena alle Mitgliedsverbände vertreten werden können.

 

Darüber hinaus sollte jedem Land, dessen Verband im Jahr 2008 insgesamt mehr als 100 Mitglieder zählte, ein Stipendium (ohne Reisekostenzuschuss!) aus der IDV-Kasse zugeteilt werden (ein Voll- oder ein Basisstipendium).

 

Die Verbände werden gebeten, bis spätestens 15. Januar 2009 der Generalsekretärin die Anmeldung Ihrer offiziellen Vertreter zur Vertreterversammlung sowie der Empfänger der finanziellen Entschädigung (Vertreterentschädigung und IDV-Stipendium) mitzuteilen.

 

Anmerkung: Jeder Verband hat Anspruch mit einem oder zwei Vertreter an der Vertreterversammlung teilzunehmen, wobei nur einem von beiden die Vertreterentschädigung (inkl. Reisekostenzuschuss) zusteht. Die Finanzierung der zweiten Person ist vom Verband zu klären.

 

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass alle Delegieren sich unbedingt zur IDT anmelden müssen: http://www.idt-2009.de/ Für IDV-VertreterInnen und IDV-Stipendiaten/innen besteht die Möglichkeit, die günstigen Unterkünfte der Stipendiaten/innen in Anspruch zu nehmen.

 

In Ländern, in denen es mehrere Verbände gibt, machen diese  satzungsgemäß untereinander aus, wer die Vertreterentschädi­gung bzw. das Stipendium erhalten soll. Ein diesbezügliches Schreiben, mit der Unterschrift sämtlicher Verbandspräsidenten des Landes, soll auch bis zum 15. Januar 2009 bei der Generalsekretärin (jarzabek@deutsch.info.pl oder alina.jarzabek@uwm.edu.pl) eingegangen sein.

 

Für alle Deutschlehrer, die an der IDT 2009 in Jena teilnehmen möchten, besteht die Möglichkeit, sich bei den IDT-Organisatoren anzumelden und ein allgemeines Stipendium bis den 31. Dezember 2008 zu beantragen.

 

Eine Vertreterentschädigung, ein Reisekostenzuschuss oder ein IDV-Stipendium erhält kein Verband, dessen Mitgliedsbeitrag für das laufende Geschäftsjahr (2008) und alle Geschäftsjahre davor nicht ordnungsgemäß bis zum 31.12.2008 beim IDV eingegangen ist. Für alle Finanzfragen wenden Sie sich bitte an die Schatzmeisterin: jvandonzel@shaw.ca

 

Für Rückfragen und weitere Informationen steht Ihnen die Generalsekretärin des IDV (jarzabek@deutsch.info.pl oder alina.jarzabek@uwm.edu.pl) zur Verfügung.