Verbandssatzung
Eine Satzung beschreibt neben den Aufgaben und Zielen das Funktionieren eines Verbands. Bei dem Entwurf der Satzung sind die in dem jeweiligen Land geltenden juristischen Bestimmungen zu berücksichtigen. Es kann daher hilfreich sein, sich bei anderen Verbänden, zuständigen Behörden oder bei einem Rechtsanwalt zu informieren.
Im Folgenden finden Sie den Kern einer möglichen Verbandssatzung. Die kursiv gedruckten Sätze verstehen sich als Hinweise darauf, wo zusätzliche Regelungen unbedingt notwendig sind. Darüber hinaus können Sie natürlich überall dort zusätzliche Regelungen formulieren, wo Sie es für erforderlich halten.
Satzung des Verbands X
(Kursiv gedruckte Passagen sind Anmerkungen, die anderen Passagen sind so formuliert, wie sie in der Satzung erscheinen sollten)
- Ziele und Aufgaben
Der Verband X vertritt die Interessen aller Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer in …, unabhängig von der Einrichtung, in der sie tätig sind. Er bemüht sich um eine Zusammenarbeit aller Vertreterinnen und Vertreter des Deutschunterrichts (evtl.: des Fremdsprachenunterrichts) mit dem Ziel, die sprachen- und bildungspolitischen Interessen des Fachs Deutsch als Fremdsprache zu fördern.
- Mitgliedschaft
Mitglied kann jede Person werden, die haupt- oder nebenberuflich mit der Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache beauftragt oder in der Aus- und Fortbildung von Deutschlehrenden tätig ist. Mitglieder können auch Studierende des Faches, Freunde und Förderer des Deutschunterrichts (evtl.: des Fremdsprachenunterrichts) sowie juristische Personen werden.
Die Mitgliedschaft wird auf Antrag durch Zahlung des Jahresbeitrags erworben und aufrechterhalten. Sie beginnt mit dem Eingang des ersten Jahresbeitrags.
Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand mindestens xx Monate vor dem gewünschten Ende der Mitgliedschaft vorliegen. Bei Verstoß gegen die Satzung kann ein Mitglied aus dem Verband ausgeschlossen werden.
- Organe des Verbands
3.1. Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Verbands. Sie wird einmal jährlich vom Vorstand einberufen.
Aufgaben:
- Sie bestimmt die Schwerpunkte der Aktivitäten des Verbands.
- Sie nimmt den Bericht des Vorstands entgegen und entlastet diesen.
- Sie wählt den neuen Vorstand.
- Sie setzt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest.
- Sie entscheidet über den Ausschluss von Mitgliedern, die gegen die Satzung verstoßen haben.
Hier sollten Verfahrensregelungen über die Einberufung der Mitgliederversammlung und über die Beschlussfähigkeit (wie viele Mitglieder müssen mindestens anwesend sein, damit Beschlüsse gefasst werden können) folgen.
3.2. Der Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte des Verbandes und vertritt den Verband nach außen. Er besteht aus …. Hier sind die Funktionen der verschiedenen Vorstandsmitglieder anzuführen.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit (d.h. der Mehrzahl der anwesenden Stimmberechtigten) für die Dauer von x Jahren gewählt.
Hier ist noch anzugeben, was passiert, wenn ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet. Es kann auch eine maximale Zahl von Amtsperioden für die Vorstandsmitglieder festgelegt werden. Regelungen über die Beschlussfähigkeit des Vorstands und die Aufgaben des Vorstands sind hier ebenfalls zu ergänzen.
3.3. Untergliederungen
Falls Ihr Verband sich in Landesverbände oder Fachverbände untergliedert, sollte das hier erläutert werden.
4. Aktivitäten des Verbands
Hier ist zu beschreiben, was der Verband tut, um seine Ziele zu verfolgen. Dazu gehört z.B. die Veranstaltung von Tagungen, Seminaren, Gesprächskreisen, die Herausgabe von Zeitschriften oder die Einrichtung von Leitseiten im Internet.
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