Mitgliedschaft im IDV
Wenn Ihr Verband Mitglied im IDV werden möchte, sollten Sie der Generalsekretärin des IDV folgende Unterlagen vorlegen:
- den Aufnahmeantrag. Die Word-Datei dazu können Sie hier herunterladen.
- eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Satzung in die deutsche Sprache. Bitte wählen Sie für die Übersetzung einen qualifizierten Übersetzer und lassen Sie den Text nach Möglichkeit von einem Muttersprachler gegenlesen
- eine Liste von Namen und Adressen der Vorstandsmitglieder
- einen Überblick über die Aktivitäten Ihres Verbandes im letzten und im kommenden Jahr (insgesamt also bezogen auf den Zeitraum von zwei Jahren)
Der Verband sollte weltanschaulich neutral sein und niemanden aufgrund seines Alters oder seines Geschlechts oder wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion oder Ethnie benachteiligen.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Vertreterversammlung. Der Antrag muss spätestens 6 Monate vor dem Termin der nächsten Vertreterversammlung bei der Generalsekretärin des IDV vorliegen.
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