Generalsekretär/in des IDV
Die IDV-Satzung bestimmt in ihrem Art. 29
„Der Generalsekretär/die Generalsekretärin führt die administrativen Geschäfte, leitet das Sekretariat und ist verantwortlich für die Protokollführung.“
Wahl zum Generalsekretär/ zur Generalsekretärin
Der IDV-Generalsekretär/die IDV-Generalsekretärin wird von den IDV-Verbandsvertreter/inne/n in der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung für die jeweils folgende Funktionsperiode gewählt. Sowohl der Vorstand als auch die Mitgliedsverbände sind vorschlagsberechtigt. Es entscheidet die Mehrheit der anwesenden Stimmen.Eine Person darf dem Vorstand maximal 12 Jahre angehören.
Stimmberechtigung
Der IDV-Generalsekretär/die IDV-Generalsekretärin ist im IDV-Vorstand und in der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung stimmberechtigt.
Aufgaben
Er/sie
-
unterstützt den Präsidenten/die Präsidentin bei der Vorbereitung der Vorstandssitzungen
-
ist für die Protokollführung sämtlicher Sitzungen verantwortlich
-
pflegt regelmäßig Kontakte mit Mitgliedsverbänden und einzelnen Mitgliedern weltweit
-
beantwortet fachliche und organisatorische Anfragen der Mitgliedsverbände oder verweist sie an entsprechende Stellen/Adressen weiter
-
hält Kontakt zu antragstellenden Deutschlehrerverbänden: informiert Neubewerber um die IDV-Mitgliedschaft über die Bedingungen für die Aufnahme in den IDV und unterstützt sie nach Bedarf bei der Einbringung der nötigen Unterlagen
-
bereitet gemeinsam mit dem Vorstand Vertreterinnen- und Vertreterversammlungen vor, beruft diese ein und ist für die Protokollierung der Ergebnisse verantwortlich
-
lädt die Mitgliedsverbände im Namen des IDV-Präsidenten / der -Präsidentin zur nächsten Vertreterinnen- und Vertreterversammlung ein und sammelt die Anmeldungen ein
- lädt die Mitgliedsverbände im Namen des IDV-Präsidenten / der -Präsidentin zur Kandidatur bei der nächsten Vorstandswahl ein und sammelt die Kandidaturerklärungen ein
zurück