Der IDV vertritt als Dachverband für national organisierte Deutschlehrerverbände Deutschlehrerinnen und Deutschlehrer auf der ganzen Welt, deren Zahl nach der neuesten Datenerhebung 2020 mehr als 160.000 beträgt. Er informiert u. a. über die Verbandsarbeit, Veranstaltungen und verbindet durch seine Projekt- und Diskussionsplattform Deutschlehrkräfte aus 86 Ländern.

Präsident/in des IDV

Die IDV-Satzung bestimmt in ihrem Art. 31

„Der Präsident/die Präsidentin leitet den Verband und vertritt ihn im Rechtsverkehr und repräsentiert ihn Dritten gegenüber. Er/Sie ist auch bankbevollmächtigt.“

 Wahl zum Präsidenten/zur Präsidentin des IDV

Der IDV-Präsident/die IDV-Präsidentin wird von den IDV-Verbandsvertreter/inne/n in der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung für die jeweils folgende Funktionsperiode gewählt. Sowohl der Vorstand als auch die Mitgliedsverbände sind vorschlagsberechtigt. Es entscheidet die Mehrheit der anwesenden Stimmen. Eine Person darf dem Vorstand maximal 12 Jahre angehören.

Stimmberechtigung

Der IDV-Präsident/die IDV-Präsidentin ist im IDV-Vorstand stimmberechtigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Präsidenten/der Präsidentin.

Aufgaben

Er/sie

  • leitet den Verband und den Vorstand des IDV

  • vertritt den Verband nach außen

  • vertritt ihn im Rechtsverkehr sowie als Repräsentant/Repräsentantin Dritten gegenüber

  • pflegt regelmäßig Kontakte und Beziehungen zu wichtigen deutschsprachigen Institutionen

  • verhandelt mit offiziellen Institutionen deutschsprachiger Länder, arbeitet mit Institutionen und Organisationen für die deutsche Sprache im In- und Ausland zusammen

  • schreibt Grußbotschaften und hält Grußansprachen zu wichtigen Anlässen innerhalb und außerhalb des IDV

  • stellt Kontakte zu (neuen) Verbänden her

  • initiiert Projekte, verfolgt deren Entwicklung und achtet darauf, dass sie im Sinne des IDV durchgeführt werden

  • überwacht gemeinsam mit dem Vorstand die satzungsgemäße Durchführung der Veranstaltungen des IDV

  • beruft die Vorstandssitzungen und Vertreter/innen/versammlungen ein und leitet sie

  • pflegt regelmäßig Kontakte mit Mitgliedsverbänden und einzelnen Mitgliedern weltweit

Aufgaben bei Vorstandssitzungen

Er/sie

  • beruft die Vorstandssitzungen ein

  • legt die Tagesordnung der Vorstandssitzungen gemeinsam mit dem/der Generalsekretär/in fest

  • eröffnet und leitet die Vorstandssitzungen

  • sorgt für den ergebnisorientierten Ablauf der Sitzungen

  • unterstützt und kontrolliert die Erledigung der Aufgaben, die den einzelnen Mitgliedern des Vorstandes übertragen sind

Aufgaben bei der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung

Er/sie

  • eröffnet, leitet und schließt die Versammlung

  • unterbreitet der Versammlung die Tagesordnung und gibt ihr Gelegenheit, die Reihenfolge der Tagesordnung zu ändern

  • sorgt für den geordneten und zügigen Ablauf der Sitzungen

  • lässt die Anzahl der Stimmberechtigten feststellen und stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest

  • veranlasst die Wahl von Stimmenzählern/Stimmenzählerinnen

  • legt der Vertreterinnen- und Vertreterversammlung gemeinsam mit dem Vorstand den Tätigkeitsbericht der zwei abgelaufenen Geschäftsjahre vor

  • legt der Versammlung den Kassenbericht des Schatzmeisters/der Schatzmeisterin zur Genehmigung durch die Versammlung vor

  • verliest Mitteilungen und berichtet über laufende Angelegenheiten

  • beantwortet Anfragen oder leitet sie an die dafür zuständigen Vorstandsmitglieder weiter

  • nimmt Vorschläge entgegen und unterbreitet sie der Versammlung

  • steht in Verbindung zum Wahlkomitee

  • eröffnet und leitet die Abstimmungen, stellt das Abstimmungsergebnis fest und führt im Zweifelsfall eine Gegenprobe durch

  • entscheidet über die Auslegung der Geschäftsordnung

  • hat die Befugnis, Redner oder Rednerinnen, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, auf die Sache zu verweisen

  • hat die Befugnis, eine kurze Unterbrechung der Sitzung anzuordnen

  • kann die oben im einzelnen genannten Aufgaben an andere Personen delegieren


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